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Musikwissenschaft – (M.A.)

University of Heidelberg

Philosophische Fakultät
Disciplines:
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Application Deadline: July 15 (Wintersemester); January 15 (Sommersemester)
Annual Tuition Fee: ≈ € 1,000
Location: Heidelberg / Germany / View location on map ▾ Hide location on map ▴
Duration: 24 months Start Date: April, October
Educational Form:
  • Taught
Education Variants:
  • Fulltime
Languages: English 
8.707999,49.409922

Location of University of Heidelberg

Der Masterstudiengang bildet den zweiten Abschnitt einer dreistufigen akademischen Ausbildung im Fach Musikwissenschaft und setzt die Absolvierung der auf methodische und analytische Grundlagenvermittlung sowie breit gefächertes musikhistorisches Basiswissen angelegten ersten Stufe im Bachelor-Studiengang voraus.

Darauf aufbauend stehen im konsekutiv konzipierten Masterstudiengang Musikwissenschaft die folgenden Bereiche im Mittelpunkt der nun primär forschungsorientierten Fachausbildung:

* eine Differenzierung methodischer und konzeptioneller Fragestellungen
* eine Erweiterung von Deutungsansätzen und Diskursperspektiven
* vertiefender Umgang mit musikhistorischen Kontexten und Quellen

Im Hinblick auf die dann vor allem im Promotionsstudiengang angestrebte akademische Spezialisierung wird darüber hinaus der persönlichen Qualifizierung unter Anleitung in Form intensiver Einzelbetreuung sowie der Förderung verstärkter Eigeninitiative und selbständiger wissenschaftlicher Arbeit breiter Raum eingeräumt.


Contents

* Der Studienplan sieht das Fach Musikwissenschaft in einem fachbezogenen konsekutiven Masterstudiengang als Hauptfach mit einem Studienanteil Musikwissenschaft von 75% vor. Zugleich wird ein Begleitfach Musikwissenschaft mit einem Studienanteil von 25% definiert. Abzüglich der MA-Arbeit (30 LP) geht der Studienplan im Hauptfach von 70 LP und im Begleitfach von 20 LP aus.
* Die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang mit Hauptfach Musikwissenschaft setzt die Absolvierung eines BA-Studiengangs mit einem Anteil von mindestens 50% Musikwissenschaft voraus; die BA-Abschlussarbeit sollte zudem in der Regel im Fach Musikwissenschaft abgefasst und mindestens mit “gut (2,0)” bewertetet worden sein. Bei anderen musikbezogenen BA-Abschlüssen und Hochschulabschlüssen tritt Einzelfallprüfung ein; dabei kann die Zulassung von bestimmten Auflagen begleitet werden.
* Der Pflichtbereich (30 LP) umfasst drei musikwissenschaftliche Spezialisierungsmodule (SM); diese fokussieren die forschungsorientierte Anwendung von fachspezifischen sowie übergreifenden geisteswissenschaftlichen Methoden auf konkrete musikwissenschaftliche Fragestellungen.
* Der Wahlpflichtbereich (12–16 LP) umfasst fachspezifische, interdisziplinäre und interkulturelle Module je nach Maßgabe des Angebots; die darin vorgesehenen Wahlmöglichkeiten tragen dem Ausbildungsziel einer individuellen Profilierung Rechnung.
* Der Wahlbereich ist konzipiert als betreutes forschungs- und vermittlungsorientiertes Anwendungmodul (AM); dieser Bereich ermöglicht eine professionelle und wissenschaftliche Qualifizierung unter direkter Anleitung der jeweils betreuenden Dozenten. Je nach Maßgabe des Angebots und nach Absprache mit den Dozenten ist hierbei aus dem Katalog der Möglichkeiten ein Umfang von 8–12 LP zu wählen.
* Studierendenmobilität (Mobility Window): Die Möglichkeit eines einsemestrigen Auslandsaufenthalts oder eines Aufenthalts an einer anderen deutschen Universität im 2. oder 3. Semester, bei dem bis zu 30 LP aus dem Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich erworben werden können, ist vorgesehen. Die dort erbrachten Leistungen fließen in die Masternote ein.
* Die Zulassung zur Masterarbeit kann erfolgen, wenn mindesten 50 LP im Hauptfach und 10 LP im Begleitfach nachgewiesen werden.
* Die Leistungen aus dem Pflichtbereich und dem Wahlpflichtbereich fließen in die Masternote ein.

IELTS

You are normally required to take an English Proficiency Test.

Most European Universities recognise the IELTS test.

Take test

Requirements

Sinnvolle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Musikwissenschaft sind ausgeprägte musikalische Begabung, Interesse für historische Zusammenhänge und die Beherrschung wenigstens eines Instruments, vorzugsweise eines Tasteninstruments. Hinzu kommen möglichst vielfältige Fremdsprachenkenntnisse die an der Universität erworben werden können. Unerlässlich sind Grundkenntnisse in Harmonielehre, Kontrapunkt und Partiturlesen, die im Studium vertieft werden können. Vokalunterricht und instrumentalpraktischer Unterricht ist am Seminar nicht möglich.

Zugangsvoraussetzungen sind:

1. das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, das Zeugnis einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife, eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und

2. ein mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbener Abschluss im Studiengang Musikwissenschaft (Fachanteil Musikwissenschaft mindestens 50% oder 74 LP / ECTS) oder ein mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbenes erstes Staatsexamen für Lehramt an Gymnasien mit Hauptfach Schulmusik oder ein mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbener Abschluss in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt an einer in- oder ausländischen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Bei anderen musikbezogenen BA-Abschlüssen und Hochschulabschlüssen tritt Einzelfallprüfung ein.

Bei der Bewertung des überdurchschnittlichen Ergebnisses können insbesondere berücksichtigt werden:

1. Hochschulabschlussnoten von mindestens 2,7.

2. fachspezifische Einzelnoten, die über die Eignung für das angestrebte Studium Aufschluss geben können,

3. Nachweis über die fachliche Einstufung des Bewerbers innerhalb der Hochschule bei der Abschlussprüfung, die Voraussetzung für die Zulassung für diesen Masterstudiengang ist (Ranking).

Über die Gleichwertigkeit der Vorbildung sowie die Vergleichbarkeit der qualifizierten Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss. Bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen sind die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz sowie die Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. In Zweifelsfällen wird die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gehört.


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