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| Application Deadline: | July 15 | ||
| Annual Tuition Fee: | ≈ € 1,000 | ||
| Location: | Aachen / Germany / View location on map ▾ Hide location on map ▴ | ||
| Duration: | 24 months | Start Date: | October |
| Educational Form: |
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| Education Variants: |
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| Languages: | German | ||
Ziel des Studiums
Im Master-Studiengang Chemie werden die im Bachelor-Studiengang erworbenen
Kenntnisse so verbreitert und vertieft, dass die Absolventin bzw. der Absolvent zur Behandlung komplexer Fragestellungen und insbesondere zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit befähigt wird.
Bei dem Master-Studiengang handelt es sich um einen konsekutiven Studiengang.
Das Studium findet in deutscher Sprache statt, einzelne Lehrveranstaltungen finden in
englischer Sprache statt.
Die Master-Arbeit kann wahlweise in deutscher oder englischer Sprache abgefasst
werden.
Fähigen Absolventen des Master-Studienganges steht die Möglichkeit zur Promotion offen. Masterabschluss und vor allem Promotion sind der Ausgangspunkt zu Karrieren in der chemischen Industrie und zahlreichen anderen Branchen.
Der Master-Studiengang Chemie baut auf dem Bachelor-Studiengang auf und dient der Vertiefung chemischer Kenntnisse in Theorie und Praxis. Der Studiengang umfasst insgesamt vier Semester, wobei das 4. Semester für die Anfertigung der Master-Arbeit vorgesehen ist.
In Einklang mit den Forschungsschwerpunkten der Fachgruppe Chemie an der RWTH werden im Master-Studiengang vier Vertiefungsrichtungen angeboten:
* Bioaktive Verbindungen und synthetische Methoden (SYN)
* Katalyse (CAT)
* Werkstoffe und mesoskopische Systeme: Festkörper, Polymere und Nanostrukturen (MES)
* Computerchemie und Spektroskopie (COS)
Zwei dieser vier Vertiefungsrichtungen können in beliebiger Kombination gewählt werden. In jeder Vertiefungsrichtung wird neben einem Einführungs- auch ein Forschungspraktikum absolviert. Letzteres wird in einer Arbeitsgruppe zu einem aktuellen Forschungsthema durchgeführt, das in der jeweiligen Vertiefungsrichtung angesiedelt ist. Dabei sollen die eigenständige Forschungsplanung und Durchführung von Versuchen vermittelt werden.
Zusätzliche RWTH-Veranstaltungen, die nicht dem Bachelor- oder Masterstudiengang Chemie entstammen, werden als Freie Wahlmodule belegt und sollen es den Studierenden ermöglichen, sich in angemessenem Umfang auch ausserfachlichen Fragestellungen auf wissenschaftlichem Niveau zu stellen.
Zugangsvoraussetzung ist ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die
fachliche Vorbildung für den Master-Studiengang nachgewiesen wird. Anerkannt sind
Hochschulabschlüsse, die durch eine zuständige staatliche Stelle des Staates, in dem
die Hochschule ihren Sitz hat, genehmigt oder in einem staatlich anerkannten Verfahren akkreditiert worden sind.
Für die fachliche Vorbildung im Sinne des Absatzes 1 ist es erforderlich, dass die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber in den nachfolgend aufgeführten Bereichen über die für ein erfolgreiches Studium im Master-Studiengang Chemie erforderlichen Kenntnisse verfügt:
a) Anorganische Chemie
b) Organische Chemie
c) Physikalische / Theoretische Chemie
d) Mathematik
e) Physik
Der Prüfungsausschuss kann eine Zulassung mit der Auflage verbinden, bestimmte
Kenntnisse bis zur Anmeldung der Master-Arbeit nachzuweisen. Art und Umfang dieser
Auflagen werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im Rahmen des
vorangegangenen Studienabschluss absolvierten Studieninhalte festgelegt, dies geschieht in Absprache mit der Studienkoordinatorin bzw. dem Studienkoordinator bzw.
der Fachstudienberaterin bzw. dem Fachstudienberater.
Für den Studiengang ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache von
den Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerbern nachzuweisen, die Deutsch nicht
als Muttersprache erlernt, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben bzw. nach erfolgreichem Abschluss eines deutschsprachigen ersten Hochschulabschlusses, für den der Nachweis nicht Voraussetzung war. Es werden folgende Nachweise anerkannt:
a) TestDaF (Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsbereichen),
b) Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH, Niveaustufe 2 oder 3),
c) Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (KMK II),
d) Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS), Großes Deutsches Sprachdiplom oder
Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes,
e) Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher Institutes München.
Die Feststellung, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, trifft der Prüfungsausschuss in Absprache mit dem Studierendensekretariat, bei ausländischen Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerbern auch in Absprache mit dem das International Office.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die schon einen Masterstudiengang an
der RWTH oder an anderen Hochschulen studiert haben, müssen vor der Einschreibung
bzw. bei der Umschreibung in diesen Studiengang beim hiesigen Prüfungsausschuss
die Anrechnung bisher erbrachter positiver und negativer Prüfungsleistungen
beantragen, um eingeschrieben bzw. umgeschrieben werden zu können.
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